Amtsgericht Mannheim
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Wohn- und Geschäftshaus
Zwangsversteigerung in
68165 Mannheim
Wohn- und Geschäftshaus
Zwangsversteigerung in
68165 Mannheim
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
68775 Ketsch
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
69469 Weinheim-Oberflockenbach
Sicherheitsleistung
Sicherheit (i. H. v. 10% des jew. Verkehrswerts) kann geleistet werden durch
- einen von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellten (unterschriebenen) Verrechnungsscheck bzw. Bundesbankscheck.
Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden. Samstage sind Werktage;
- eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts;
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den objektspezifischen Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN:DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Sicherheitsleistungen sind ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für das Objekt gültigen Verwendungszweck. Sie finden diesen Verwendungszweck in der Terminveröffentlichung (Digitale Gerichtstafel) auf www.versteigerungspool.de.
Die Überweisung ist so rechtzeitig zu veranlassen, dass dem Gericht im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegt; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Nicht benötigte Sicherheiten werden nach dem Versteigerungstermin durch das Gericht zurücküberwiesen.